Herzlich Willkommen Üdvözöljük

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Gedenkveranstaltung des Generalkonsulats von Ungarn in Düsseldorf

...anlässlich des Jahrestages der Revolution und des Freiheitskampfes 1848/1849
Wir hatten einen schönen kurzweiligen Abend und danken für die Einladung!

Gedenkfeier & Jour Fixe vom 11.02.2026

anstatt vieler Worte, denn diese sind genug gesagt worden hier die neuesten Bilder...

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Stefan Simon präsentiert sich privat, wie auch geschäftlich:

Wir danken Ihm für diesen sehr interessanten Vortrag!

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Wir wünschen Euch allen ein frohes neues Jahr 2026!

Wir haben ein kleines Video für Euch vorbereitet, klickt dafür einfach hier darunter auf unser Logo

 

„Brust oder Keule?“….. 


Nein, es war nicht Louis de Funes, sondern Professor Robert Lichter, der dieses Mal, namens des Präsidiums der „Deutsch-Ungarischen-Gesellschaft Rhein/Ruhr“, zu einigen gemeinsamen und besinnlichen vorweihnachtlichen Stunden, in die „Alte Rheinfähre“ nach Düsseldorf-Kaiserswerth, eingeladen hatte.
Mit einem Glas Sekt gegrüßte er die ankommenden Gäste um sie anschließend zusammen mit unserem Mitglied Julianna-Erika Jakab (Gesang), musikalisch auf den festlichen Abend einzustimmen.
Dieses Entree krönte Professor Lichter im Nachgang mit der persönlichen Überreichung einer von ihm selbst initiierten „DUG-Weihnachtstasse“, die
von allen Gästen freudig überrascht, dankend angenommen wurde.


Für dieses unerwartete, außerordentliche Engagement bedankte sich Gründungs-& Ehrenpräsident Peter Heidrich und Sohn Mike, mit dankenden Worten und einem persönlichen Geschenk bei Professor Lichter.


Ja, und dann:….tatsächlich: „Brust oder Keule“, das vorweihnachtliche Gänsebraten-Festmenü, das wohl mit einer der Höhepunkte des Abends war der nachfolgend noch in gemütlicher Runde seinen harmonischen Abschluss
fand.

Hier geht es zum Video der Weihnachtsfeier der DUG RR e.V.


23.Oktober: „Ungarischer National-Feiertag“ 

  

Bereits schon traditionell, wurde auch dieses Jahr, vom Ungarischen General-Konsulates, in das „Gerhart-Hauptmann-Haus“ zu Düsseldorf eingeladen, um gemeinsam, in ehrender und feierlicher Gestaltung, den Helden des „Ungarischen Volksaufstandes vom 23.Oktober 1956“ zu gedenken.

Die Deutsch Ungarische Gesellschaft Rhein Ruhr e.V. nahm gerne mit vielen Mitgliedern daran teil.
 

Eine besondere Bereicherung erhielt die Feierlichkeit dadurch, dass der neue akkreditierte Generalkonsul, István Bebes, sich vorstellte und die Eröffnungs-Ansprache hielt. 
 
Als repräsentierender Festredner erinnerte in würdiger Form der ungarische Staatssekretär Dr. Miklós Dukai, an den Aufstand und deren bedeutsamen Folgen, die trotz Niederschlagung, bis zum heutigen Tage Zeichen für Ehre und Leben in Freiheit sind. 
 
Als weiterer Mittelpunkt des Events konnte die persönliche Würdigung von Herrn András Mátyus gesehen werden, dem in Anerkennung für sein Werk und kulturelles Schaffen, das ihm vom ungarischen Staatspräsident verliehene 
„MAGYAR ARANY ÉRDEMKERESZT“ überreicht wurde. 
 
Die gesamte Feierstunde wurde musikalisch durch die ungarischen Künstler Beáta Gincsai (Klavier) und Péter Horvath (Tárogató) in hervorragender Art und Weise umrahmt und somit ihrem Anteil an einem weiteren herrlichen Abend hatten. 
 
Vergessen werden darf aber auf keinen Fall der als kulinarischer Abschluss ausgerichtete „Buffet-Empfang“, der mit Sicherheit von allen Anwesenden regen Zuspruch verzeichnen konnte. 


20. August "Szent István"

Ungarns größter Nationalfeiertag
 zu Ehren und Gedenken
 ihres Nationalheilgen und Begründer Ungarns


Und so feiern und verehren ihn die Ungarn:

 (Disclaimer: DUG Rhein Ruhr ist nicht für den Inhalt des Videos verantwortlich) 

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Nationalfeiertag 15. März

Hier haben wir Ihnen eine Übersicht bezüglich des Nationalfeiertages am 15. März angehangen. (Deutsch & Ungarisch)
Des weiteren haben wir ein schönes Video angehangen (Bild 3)!

 (Disclaimer: DUG Rhein Ruhr ist nicht für den Inhalt des Videos verantwortlich) 

Was haben wir gemacht? Was ist geplant?

Hier erfahren Sie welche Aktivitäten stattfanden und hier kündigen wir an, was als nächstes stattfindet
 ↓

 

Unser 72. Jour Fix:

 

Niederschrift über die Kulturveranstaltung der DUG-Rhein-Ruhr am 07.09.2025 in Solingen 
Der Vizepräsident, Horst Westkämper, eröffnete um 12:15 Uhr und begrüßte herzlich die zahlreich erschienen Gäste – insgesamt 32- bei herrlichem Sommerwetter. 
Der Präsident, Dr. Graf Apponyi, ist entschuldigt. Er musste gestern leider stationär ins Krankenhaus. Horst Westkämper wird ihm im Namen aller Anwesenden Genesungswünsche übermitteln. Auch die Konsulin von Ungarn, Frau Erika Horvath, hat wegen kurzfristiger Verpflichtungen absagen müssen. Horst Westkämper begrüßte den Gründungs- und Ehrenpräsidenten Peter Heidrich. 
Im Laufe der Veranstaltung kam erfreulicherweise, trotz Wahlkampfstress, der Landtagsabgeordnete Josef Neumann uns besuchen. Josef Neumann ist auch Oberbürgermeisterkandidat der SPD für Solingen. Er ist auch ein bekennender Ansprechpartner in allen Fragen, die Ungarn betreffen. 
Der Vizepräsident wies in seinen Eröffnungsworten auch auf einige wichtige Kultureinrichtungen in Solingen hin. 
Besonders begrüßt wurde auch der Kultursprecher unserer Gesellschaft, Prof. Robert Lichter. 
Robert Lichter zitierte: „Ohne Zweifel war und ist einer der Tragpfeiler der Brücke, die Deutsche und Ungarn verbindet, neben der Musik, dem Tanz und der Gastfreundschaft die legendäre ungarische Küche. Lichter widmete seine Worte dem berühmtesten literarischen Botschafter der ungarischen Kulinarik, dem Schriftsteller Krúdy Gyula (1878-1939)“. Er beschreibt in vielen seiner Romane die ungarische Küche, nebst den Wirtshäusern und seiner Gäste. Auch den Kellnern, den Wirten und den Schanktöchtern, aber als Spiegel der ungarischen Menschen. Dieser Sprachkünstler entwirft das Bild der Ungarn, seine Lebensgefühle, dem menschlichen und sozialen Alltag des Landes, ein Bild sozusagen als eine „impressionistische Malerei mit realem Hintergrund“. 
Robert Lichter erinnerte an den wechselvollen Lebenslauf von Krúdy und las Ausschnitte aus seinen Werken, in dem der Schriftsteller, wie kaum ein anderer die Atmosphäre des Landes Ungarn und seiner Menschen lebendig werden lässt. 
Horst Westkämper dankte Prof. Robert Lichter für seinen bemerkenswerten Vortrag. Lichter leistet mit seinen Vorträgen einen wichtigen Beitrag zur Vertiefung der freundschaftlichen Beziehungen zwischen Ungarn und Deutschland. 
Zwischenzeitlich hatte unser ungarischer Koch bei offenem Feuer Rinderpörkölt (Marhapörkölt) zubereitet. Bei gemütlichen Beisammensein wurden die ungarischen Speisen (Pörkölt, Salzkartoffeln, Gurkensalat, Krautsalat und weitere ungarische Beilagen) gegessen und ungarischer Wein serviert. Abgerundet wurde die Mahlzeit mit einem typisch ungarischen Dessert Somlói galuska. 
Zum Abschluss der Veranstaltung sprach der Vizepräsident noch großen Dank an Juliana Jakab aus. Sie hat die Veranstaltung unermüdlich unterstützt. 
Gegen 17:30 Uhr verlassen die letzten Gäste das Gelände. 

 

Rede des Vizepräsidenten (Horst Westkämper) der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft Rhein-Ruhr in Düsseldorf
anlässlich der Verleihung der Ehrenmitgliedschaft an
Konsulin Erika Horváth


Liebe Frau Horváth,
verehrte Gäste,
liebe Freundinnen und Freunde der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft Rhein-Ruhr in Düsseldorf,

es gibt Momente im Vereinsleben, die besonders sind. Momente, in denen wir innehalten, zurückschauen und gleichzeitig ein Zeichen setzen für die Zukunft. Heute ist ein solcher Moment.

Wir haben uns hier versammelt, um einer Person zu danken, die über viele Jahre hinweg nicht nur eine offizielle Vertreterin Ungarns ist, sondern vor allem eine echte Freundin unserer Gesellschaft – Frau Konsulin Erika Horváth.

Seit der Gründung der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft Rhein-Ruhr in Düsseldorf begleiten Sie uns, liebe Frau Horváth. Von Anfang an standen Sie hinter unserer Arbeit: Brücken zwischen Deutschen und Ungarn zu schlagen, gegenseitiges Verständnis zu fördern, Kultur, Sprache und Freundschaft lebendig zu halten.

Während Ihrer bisherigen Zeit als Konsulin haben Sie bereits drei verschiedene Generalkonsule begleitet – und immer waren Sie dabei die konstante Größe. In Zeiten des Wandels waren Sie der ruhige, verlässliche Anker. Sie haben die Arbeit des Generalkonsulats stets in Harmonie mit unserer Gesellschaft verbunden, uns Türen geöffnet und Wege geebnet.

Und – wenn wir schon beim Thema Wandel sind – in Kürze wird ein neuer Generalkonsul sein Amt antreten. Ich bin mir sicher, liebe Frau Horváth, dass auch er sich glücklich schätzen kann, Sie an seiner Seite zu haben.

Viele hier erinnern sich an Ihre regelmäßige Teilnahme bei unseren
Jour fixe-Treffen.
Sie waren nicht einfach nur „zu Gast“, sondern mitten im Geschehen – interessiert, offen, zuhörend, aber auch mit eigenem Beitrag. Ihre Anwesenheit war für uns immer eine Bestätigung, dass unser Tun wahrgenommen und geschätzt wird.

Es ist nicht selbstverständlich, dass eine Konsulin inmitten ihrer vielfältigen Aufgaben so viel Zeit und persönliche Zuwendung für einen Verein aufbringt. Doch genau das tun Sie – und zwar nicht nur als Amtsträgerin, sondern als Mensch mit Herz.

Liebe Frau Horváth, Ihr Engagement, Ihre Wertschätzung und Ihre herzliche Art haben nicht nur den offiziellen deutsch-ungarischen Beziehungen gutgetan, sondern auch das persönliche Miteinander zwischen unseren Mitgliedern geprägt.

Heute möchten wir Ihnen dafür nicht nur danken, sondern diesen Dank in eine bleibende Form gießen. Im Namen des gesamten Vorstands und aller Mitglieder der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft Rhein-Ruhr in Düsseldorf darf ich Ihnen heute die Ehrenmitgliedschaft unserer Gesellschaft verleihen.

Diese Ehrenmitgliedschaft ist nicht nur eine Auszeichnung, sondern auch ein Versprechen: Sie gehören zu unserer Gemeinschaft – unabhängig von offiziellen Funktionen, unabhängig von Dienstorten. Unsere Türen, unsere Herzen und unsere Veranstaltungen stehen Ihnen jederzeit offen.

Wir hoffen sehr, dass Sie uns auch weiterhin verbunden bleiben – nicht nur als „Konsulin“, sondern als liebe Freundin unserer Gesellschaft.

Liebe Frau Horváth, im Namen aller hier Anwesenden:
Köszönjük szépen – vielen herzlichen Dank! 

Besucht uns auch auf Facebook:

https://www.facebook.com/DUGRheinRuhr?locale=de_DE

und gerne auch auf Instagram:

https://www.instagram.com/dug_rhein_ruhr/


Das sagen unsere Freunde

Balázs Szegner - Generalkonsul a.D. von Ungarn in Düsseldorf

"Der gegenseitige Respekt und die wahre Freundschaft von Nationen können nur durch Begegnungen der Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden.
Ich wünsche zu dieser hochzuschätzenden Arbeit der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft Rhein-Ruhr e.V. viel Erfolg und Freude am Austausch zwischen Deutschen und Ungarn."

 Dr. Hanna Hittner - Generalkonsulin von Ungarn in Düsseldorf

„Es ist mir eine Ehre, dass ich als Generalkonsulin unsere ungarischen Mitbürgerinnen und Mitbürger unterstützen und den Ungarn im Not Hilfe leisten kann. Für mich ist es sowohl persönlich als auch beruflich etwas Besonderes, dass ich mein Heimatland in Deutschland vertreten darf. Ich bin der festen Überzeugung, dass der Dialog zwischen Ungarn und Deutschland aufgrund der gemeinsamen historischen Wurzeln durch persönliche Begegnungen sowie zukünftige gemeinsame Ziele vertieft werden kann. In diesem Dialog spielt die Deutsch-Ungarische Gesellschaft Rhein-Ruhr seit langer Zeit eine wichtige Rolle. Unser Anliegen ist es die ungarisch-deutschen Beziehungen in Zusammenarbeit mit der DUG Rhein-Ruhr voranzutreiben.”

Balázs Szegner                                                                                 Dr. Hanna Hittner 

Deutsch-Ungarische-Gesellschaft-Rhein-Ruhr-e.V.


Wir stellen uns vor


Zu wissen, was man weiß, und zu wissen, was man tut, das ist Wissen. - Konfuzius

Wer wir sind


Wir, die Deutsch-Ungarische Gesellschaft Rhein-Ruhr e.V. sind eine gemeinnützige Gemeinschaft mit der Zielsetzung der Pflege der Deutsch-Ungarischen Beziehungen.
Wir sind neuen Mitgliedern (natürliche Personen wie auch Firmen und Verbänden) gegenüber offen, die sich zu den Zielen der Gesellschaft bekennen und bereit sind, diese aktiv zu unterstützen.
Wir sind beim Vereinsregister des Amtsgerichtes Düsseldorf unter der Nummer 11589 eingetragen und vom Finanzamt Düsseldorf Nord unter der Steuernummer: 105 / 5888 / 2831 als gemeinnützig anerkannt.
Wir sind Mitglied im BUOD, Bund Ungarischer Organisationen in Deutschland e.V.
 

Unsere Ziele


In enger Zusammenarbeit mit anderen regionalen und fachlich orientierten Deutsch-Ungarischen Gesellschaften und Vereinigungen, die Pflege - in Würdigung des Vertrages über die freundschaftliche Zusammenarbeit und Partnerschaft vom 6.Februar 1992 - hinsichtlich der Beziehungen zwischen Ungarn und Deutschland. Dies geschieht insbesondere durch Austausch; Begegnungen und Zusammenarbeit der in diesen Bereichen tätigen Institutionen und Organisationen. 

Leistungen


In unserem Einzugsbereich das Durchführen von schwerpunktmäßigen Veranstaltungen wie insbesondere:

- Vortrags- und Dialogveranstaltungen mit Bezug auf Ungarn
- Informations- und Delegationsreisen in unser Partnerland Ungarn
- Förderung vom Jugendaustausch zwischen unseren Ländern
- Kulturelle und kulinarische Veranstaltungen
- Zusammenführung Gleichgesinnter um die Freundschaft und Verbindung zwischen Ungarn und der Deutschen Bundesrepublik zu stärken und zu vertiefen.

Videothek:

viel Spaß...


Frau Irene Dänzer-Vanotti & Thomas Krause



Hier geht es zum Video!

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Ehrenmitgliedschaft & Ehrenkreuz

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Professor Dr. Winfried Halder

referiert über Hans Habe (János Békessy) 

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Diplom Finanzwirt Carsten Becker

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Präsident Dr. Alfred Graf Apponyi:

Wir erweisen unserem lieben Mitglied die letzte Ehre, klickt einfach auf das Bild hier drunter
 ↓

Hier mal ein gutes Video von Konstantin Baum (Master of Wine) über Tokajer Wein:

(Disclaimer: DUG Rhein Ruhr ist nicht für den Inhalt des Videos verantwortlich)

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Der Geschäftsführer Robert Lichter

Zum ungarischen Nationalfeiertag:
Tag des heiligen Stephan

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Csilla Freifrau von Boeselager

Csilla, der Engel von Budapest

Meine Arbeit ist meine Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden Tag. Sie bringt mich dazu, an jeder neuen Herausforderung zu wachsen und so neue Ziele zu erreichen.

Unsere absolute Hochachtung vor dieser Frau und der Organisation Osteuropa Hilfe e.V.
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Hier geht es zu unserem You Tube Kanal:

...viel Spaß beim stöbern!

Mitgliedsantrag 




Hier stellen wir unseren aktuellen Mitgliedsantrag zur Verfügung.

Falls Sie diese in Schriftform benötigen, melden Sie sich einfach über das Kontaktformular oder wenden Sie sich schriftlich an unsere Geschäftsstelle.

Gerne können Sie über den untenstehenden Link unseren Aufnahmeantrag aufrufen, direkt ausfüllen, ausdrucken und an unsere Geschäftstelle schicken. Sollten Sie noch Fragen haben, nutzen Sie gerne das Kontaktformular auf dieser Seite. 

Beitragsordnung



§1
Jedes Mitglied -ausgenommen Ehrenmitglieder- ist zur Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages verpflichtet.

 §2
(1) Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag  für Einzelmitglieder beträgt € 60,00;
Für Eheleute / eingetragene Partnerschaft €90,00; für Familien einschl. schulpflichtigen Kindern  € 120,00;  Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr und Schüler, Studenten sowie Auszubildende wie auch Erwerbslose zahlen € 30,00.
(2) Korporative Mitglieder zahlen einen jährlichen Förderbeitrag nach freier Selbsteinschätzung, mindestens jedoch € 300,00.
(3) Korrespondierende Mitglieder zahlen einen jährlichen Förderbeitrag nach Selbsteinschätzung, mindestens jedoch die Hälfte des jährlichen Förderbeitrages für Einzelmitglieder.
(4) Ehrenmitglieder sind von der Zahlung eines jährlichen Beitrages befreit.
(5) Neue Mitglieder, die nach dem 1. Juli eines Jahres die Mitgliedschaft erwerben, zahlen im Jahr des Beitritts nur den halben Jahresbeitrag.

§3
(1) Die gemäß Beitragsordnung verbind-lichen Mitgliedsbeiträge sind jährlich im Voraus am 1. Januar des entsprechenden Kalenderjahres fällig.
(2) Sämtliche Beiträge sind auf das Konto der Gesellschaft bei der COMMERZBANK AG Düsseldorf-Königsallee , Konto-Nr.: 314 442 500
IBAN  DE65 3004 0000 0314 4425 00
zu überweisen. Alternativ kann die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates zur Beitragsleistung gewählt werden.
(3) Das geschäftsführende Präsidium ist befugt, Beitragsverpflichtungen zu stunden, zu erlassen oder niederzuschlagen.
Vorstehende Beitragsordnung ist in ihrer Form regulierender Zusatz zu § 4 (2) der in der Gründungsversammlung vom 21.10.17 beschlossenen Satzung.

Satzung

 
SATZUNG der Deutsch-Ungarischen Gesellschaft Rhein Ruhr eingetragen in das Vereinsregister beim Amtsgericht Düsseldorf unter der Nummer VR 11589 beschlossen durch die Mitgliederversammlung vom 21.10.2017 in Neuss, und geändert, gemäß §10 (2) wegen Beanstandung des Finanzamtes, am 14.03.2018 und am 17.04.2018 sowie zuletzt gheändert durch Beschluß vom 19.08.2020.

§1
(1) Die Deutsch-Ungarische Gesellschaft Rhein-Ruhr e.V. (nachfolgend: Gesellschaft) mit Sitz in Düsseldorf verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung und soll in das Vereinsregister eingetragen werden; nach der Eintragung führt der Verein den Zusatz „e.V.“. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
(2) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
(3) Die Gesellschaft ist frei von politischen, parteipolitischen und konfessionellen Bindungen.

§2
(1) Die Gesellschaft verfolgt den Zweck, die Völkerverständigung zwischen Ungarn und der Region Rhein-Ruhr, auf wirtschaftlichem, kulturellem, sozialem und politischem Gebiet auf allen gesellschaftlichen Ebenen zu pflegen und damit die internationale Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedanken zu fördern.
(2) Die Gesellschaft unterstützt den Austausch, die Begegnung und die Zusammenarbeit auf
unmittelbarem Wege von Deutschen und Ungarn sowie der in diesem Bereich tätigen Institutionen und Organisationen beider Länder im weitesten Sinn. Zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks ist es unser Bestreben, in unserem Einzugsbereich schwerpunktmäßig Veranstaltungen durchzuführen, insbesondere
– Vortrags- und Dialogveranstaltungen mit Bezug auf Ungarn
– Informations- und Delegationsreisen in unser Partnerland Ungarn
– Kulturelle und kulinarische Veranstaltungen
– Zusammenführung Gleichgesinnter
(3) Die Gesellschaft pflegt mit ihrer Düsseldorfer Geschäftsstelle insbesondere die Kontakte zum Landtag von Nordrhein Westfalen, zur Landtagsregierung von Nordrhein-Westfalen, zum Generalkonsul von Ungarn mit Sitz in der Landeshauptstadt und zu den Medien in der Landeshauptstadt Düsseldorf.

§3
(1) Die Gesellschaft hat Einzelmitglieder, korporative Mitglieder und Ehrenmitglieder.

§4
(1) Die Mitgliedschaft in der Gesellschaft wird durch schriftlichen Aufnahmeantrag an das Präsidium beantragt. Über den Antrag entscheidet das Präsidium; diese Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich mitzuteilen.
(2) Alle Mitglieder sind verpflichtet den von der Mitgliederversammlung bestimmten Mitgliedsbeitrag zu entrichten und an den Veranstaltungen der Gesellschaft rege teilzunehmen.
(3) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Auflösung, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt kann nur durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Präsidium zum Ende des Kalenderjahres erfolgen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann durch Beschluss des Präsidium erfolgen, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung seinen jährlichen Förderbeitrag nicht entrichtet, wenn das Mitglied Bestrebungen der Gesellschaft gröblich schädigt oder wenn das Mitglied die Satzung verletzt.
(4) Einzelmitglied der Gesellschaft kann jeder werden, der im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist und sich für die Ziele der Gesellschaft aktiv einsetzen will.
(5) Die Korporative Mitgliedschaft in der Gesellschaft ist möglich für Personenvereinigungen und Institutionen, insbesondere für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Handelsgesellschaften und nicht eingetragene Vereine. Korporative Mitglieder üben ihr Stimmrecht in der Mitgliederversammlung durch die von ihnen benannte Einzelperson aus.
(6) Die Ehrenmitgliedschaft in der Gesellschaft kann auf Vorschlag des Präsidiums durch Beschluss der Mitgliederversammlung solchen natürlichen Personen verliehen werden, die sich um die deutsch-ungarischen Beziehungen oder die Gesellschaft in besonderem Maße verdient gemacht haben. Ein Ehrenmitglied hat Stimmrecht, unterliegt aber nicht der Beitragspflicht.

§5
Organe der Gesellschaft sind die Mitgliederversammlung und das Präsidium.

§6
(1) Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal jährlich statt. Sämtliche Mitglieder müssen unter Mitteilung der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich durch Mail oder Brief eingeladen werden.
(2) Aufgabe der Mitgliederversammlung ist die
– Entgegennahme des Tätigkeitsberichtes und des Kassenberichtes des Präsidiums
– Entgegennahme des Berichtes über die Prüfung der Kasse und der Jahresabschlüsse
– Entlastung des Präsidiums,
– Wahl oder Abberufung des Präsidiums oder seiner Mitglieder
– Bestellung von Kassenprüfern, die nicht dem Präsidium angehören
– Wahl eines Ehrenpräsidenten wenn eine solche vom Präsidium vorgeschlagen wird,
– Änderung der Satzung und der Beitragshöhe,
(3) Anträge, die spätestens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Präsidenten eingegangen sind, müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden.
(4) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Es entscheidet die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten, bei seiner Abwesenheit die Stimme des Versammlungsleiters. Vertretung ist nicht zulässig.
(5) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Präsidium innerhalb von zwei Wochen einberufen werden. Sie ist einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder es schriftlich unter der Angabe des Zweckes und der Gründe beim Präsidenten beantragt.
(6) Die Mitgliederversammlung wird vom Präsidenten, bei seiner Verhinderung von einem anderen Mitglied des Präsidiums geleitet.

§7
(1) Das Präsidium der Gesellschaft besteht aus:
a) dem Präsidenten
b) zwei Vizepräsidenten
c) einem geschäftsführenden Präsidialmitglied
d) dem Schatzmeister und
e) bis zu 6 Beisitzern und
f) einem oder mehreren Ehrenpräsidenten auf Lebenszeit
(2) Die Mitglieder des Präsidiums werden von der Mitgliederversammlung für jeweils zwei Jahre gewählt; sie bleiben geschäftsführend bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig.
(3) Beschlüsse des Präsidiums werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.
(4) Vorstand i. S. des §26 BGB sind der Präsident, das geschäftsführende Präsidialmitglied und der Schatzmeister.
Jeweils zwei Präsidiumsmitglieder vertreten die Gesellschaft gemeinsam.
(5) Dem Präsidium können nur Mitglieder der Gesellschaft angehören.

§8
Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Präsidiums ist ein Protokoll zu fertigen, das vom jeweiligen Protokollführer zu zeichnen und vom Versammlungs- bzw. Sitzungsleiter gegenzuzeichnen ist.

§9
Dem Präsidium obliegt insbesondere auch die Verwaltung des Gesellschaftsvermögens die Kassen- und Buchführung, die Erfüllung öffentlich-rechtlicher Pflichten, die Einhaltung gemeinnützigkeitsrechtlicher Bestimmungen und die Erfüllung der Auskunfts- und Rechenschaftspflichten. Innerhalb des Präsidiums trägt hierfür der Schatzmeister Sorge.

§10
(1) Die Satzung kann nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Zur Gültigkeit des Beschlusses über eine Satzungsänderung ist eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. Die geplante Satzungsänderung muss allen Mitgliedern mit der Einladung im Wortlaut bekanntgegeben worden sein.
(2) Das Präsidium ist nach §26 BGB berechtigt, Satzungsänderungen zu beschließen, die aufgrund von Beanstandungen des Finanzamtes aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen oder zur Ausräumung von Beanstandungen des Vereinsregisters vorgenommen werden müssen.
(3) Zur Auflösung der Gesellschaft sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder 3/4 der abgegebenen Stimmen einer zu diesem Zweck besonders einberufenen Mitgliederversammlung erforderlich. Vertretungsberechtigter Liquidator ist das Präsidium.
(4) Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft an eine gemeinnützige Institution oder Gesellschaft, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zur Förderung der Völkerverständigung zwischen Deutschland und Ungarn zu verwenden hat.